WORAUF ES ANKOMMT

WISSENSWERTES

Wir möchten Sie nicht mit vielen Fachbeiträgen, Tabellen oder Ratings allein lassen – geschweige denn Ihnen in Minutenschnelle ein standardisiertes Angebot unterbreiten. Kompetenz und Beratungsqualität auf diese Art zu vermitteln, entspricht nicht unserer Geschäftspolitik. Dagegen erkennen Sie im persönlichen Gespräch mit uns schnell, dass wir Wert darauflegen, durch gezielte und verlässliche Lösungsvorschläge zu überzeugen.

AUF DEN PUNKT GEBRACHT

IMMOBILIENFINANZIERUNG

Auf „gut homewärts“ gesagt

Beim Bau oder Kauf einer neuen Immobilie, auch beim Erwerb eines gebrauchten Objekts, wird für die Finanzierung ein Darlehen abgeschlossen. Das Darlehen ist streng zweckorientiert zu verwenden. Gleiches gilt für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen oder Um- und Anbauvorhaben.

Diese Darlehen werden in der Regel mit einer Buchgrundschuld auf dem zu finanzierenden Beleihungsobjekt abgesichert. Die häufigsten Anlässe für eine Finanzierung haben wir weiter unten zusammengefasst. Wenn Sie eine der oben genannten Maßnahmen planen, sollten wir uns bald treffen. Denn nur das persönliche Gespräch ist der optimale Weg, sich zum Beispiel über attraktive Raten oder weitere Einzelheiten auszutauschen. Nehmen Sie sich Zeit dafür, denn gerade am Anfang will alles genau überdacht sein. Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit uns.

  • Neufinanzierung – das Annuitätendarlehen mit gleichbleibenden Monatsraten ist hier die vielfach eingesetzte Finanzierungsart
  • Anschlussfinanzierung – ein bestehendes Darlehen wird entweder verlängert oder der Restbetrag wird durch einen neuen Vertrag bei einem anderen Finanzinstitut umgeschuldet
  • Durch ein Forward-Darlehen können Sie bei der Umschuldung einen interessanten Zinssatz bis zu fünf Jahren im Voraus festmachen
  • Zwischenfinanzierung – Sie schließen ein Darlehen mit maximaler Laufzeit von etwa zwei Jahren ab. So überbrücken Sie die Zeit beispielsweise bis zum Verkauf eines anderen Objektes oder bis zur Auszahlung von Versicherungen, Vermögensplänen etc. Dann können Sie entsprechend vorteilhaft Neues planen

AKTUELLE ZINSÜBERSICHT

Die angezeigte Kondition gilt ab 5 J. bei einem Nettodarlehensbetrag von 155.000 € für eine selbstgenutzte 
Im­mobilie bei einem Beleihungsauslauf von 50% | 
Gehaltsnachweis erforderlich.

Wir weisen darauf hin, dass die hier genannten Konditionen nur ein Beispiel, einer Idealperson und Finanzierungskonstellation, darstellen sowie ggf. regional begrenzt sind. Das kann zu Abweichungen führen, da jede Finanzierungsanfrage ihre eigenen Parameter mit sich bringt, wie ihre individuelle Situation, bspw. Einkommen, Eigenkapital, bestehende Verbindlichkeiten, Scoring, Verschuldungsgrad, usw. oder das Beleihungsrisiko für die Bank, etc..

Um herauszufinden, wie Ihr konkreter Finanzierungsvorschlag aussehen kann, unter der Berücksichtigung Ihrer ganz individuellen Finanzierungssituation, sprechen Sie uns bitte an. Gerne nutzen Sie unsere Kontaktfelder dazu. Ihr persönlicher Berater meldet sich umgehend bei Ihnen.

Planen Sie mit uns Ihre Finanzierung nach Maß mit Zukunft.

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GLOSSAR

Damit Sie wissen wovon wir sprechen...

Die Beleihungsgrenzen ergeben sich aus dem Verhältnis zwischen Darlehenssumme und dem eingebrachten Eigenkapital.

Finanzierungsinstitute, wie Banken und Versicherungen beleihen Immobilien nur bis zu bestimmten Beleihungsgrenzen. Die Beleihung einer Immobilie dient dem Darlehensgeber als Sicherheit für das zu vergebene Darlehen und ist von Institut zu Institut unterschiedlich. Somit ist die Beleihungsgrenze einer der ausschlaggebenden Faktoren für die maximale Höhe des Darlehens, welches ausgeben werden kann.

Die Beleihungsgrenze berücksichtigt mögliche Wertschwankungen und andere für die Kreditsicherheit relevante Faktoren.

Bei Darlehen, die vom Kreditnehmer nicht bedient werden, haben eine Forderung zur Folge. Hierbei wird der Beleihungswert berücksichtigt, der immer unter dem Marktwert liegt.

Für ein genehmigtes Darlehen gewährt der Darlehensgeber für eine gewisse Zeit kostenfrei nicht abgerufene Darlehensteile. Als bereitstellungszinsfreie Zeit wird demnach der Zeitraum bezeichnet, in dem keine Bereitstellungszinsen anfallen. 

Bereitstellungszinsen können auch auf für Teildarlehensbeträge anfallen, wenn Teile des Darlehens noch nicht abgerufen wurden wie es bei Neubauten und Modernisierungsdarlehen oft der Fall sein kann. 

In der Regel fallen die Bereitstellungszinsen frühestens 3-6 Monate nach Darlehenszusage an und betragen ca. 0,25 % pro Monat bzw. 3 % pro Jahr –  auf den noch nicht ausgezahlten ​Darlehensbetrag. Die bereitstellungszinsfreie Zeit wird zwischen 3 und 6 Monaten mittlerweile standardisiert von den Banken angeboten, eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit kann häufig gegen einen Zinsaufschlag verlängert werden, i.d.R. verfügen unsere Bankpartner bei Neubauten über eine kostenfreie bereitstellungszinsfreie Zeit von 12 Monaten.

​Als Eigenkapital bezeichnet man eigene Vermögenswerte, die in eine Immobilienfinanzierung eingebracht wird.

Als Eigenkapital zählt: 

  • Bausparguthaben
  • Bankguthaben
  • Barmittel
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Förder- oder Landesdarlehen
  • Fondsanteile
  • Wertpapiere
  • Lebensversicherung
  • Immobilienbesitz (unbelastet) etc.


Sie können auch Eigenleistungen als Eigenkapital einsetzen. In der Regel wird von den Banken, bei der Finanzierung einer Immobilie mindestens 20% Eigenkapital verlangt. Sollten Sie ein hohes Einkommen und eine gesicherte Existenz haben, kann Ihre Immobilie auch mit geringerem Eigenkapitaleinsatz finanziert werden, setzt allerdings einen höheren Tilgungsanteil voraus. Ein entsprechender Nachweis ist in Form von aktuellen Kontoauszügen/Grundbuchauszügen erforderlich.

Eine Sondertilgung ist eine – wie das Wort schon sagt – optionale Tilgungszahlung, die zusätzlich zur den regelmäßigen, vertraglich vereinbarten Tilgungsraten, einmal pro Jahr eingebracht werden kann und i.d.R. 5% der ursprünglichen Darlehenssumme beträgt.

Durch Sondertilgungen reduziert sich die Restschuld des Darlehens und somit die Gesamtlaufzeit oder die Höhe der regelmäßigen Rate. Im Darlehensvertrag (oder in den AGB) ist die maximale Höhe und Häufigkeit von Sondertilgungen festgelegt, die ohne Vorfälligkeitsentschädigung geleistet werden können.

Die von dem Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu erbringende Tilgungsleistung für das Darlehen wird mit einem Tilgungssatz errechnet. Der Tilgungsanteil ist in Ihrer monatlichen Rate (Annuität) nebst Zinsanteil enthalten.

Wenn im Darlehensvertrag eine Tilgungsaussetzung vereinbart wurde, zahlt der Darlehensnehmer während der Zinsbindungsfrist ausschließlich die Zinsen an den Darlehensgeber. Voraussetzung dafür ist in der Regel der Abschluss eines Tilgungsersatzprodukts.  Als Tilgungsersatz, auch Tilgungssurrogat genannt, kann beispielsweise eine Kapitallebensversicherung oder ein Bausparvertrag herangezogen werden.

Das Tilgungssurrogat wird unabhängig vom Darlehensvertrag bespart und die Vertragspartner vereinbaren, dass dieses zum Ende der Zinsbindungsfrist des Darlehens zur vollständigen Rückzahlung bzw. Tilgung eingesetzt wird. In einem solchen Fall tritt der Darlehensnehmer die Rechte am Tilgungsersatz an den Darlehensgeber ab. Die Tilgungsaussetzung hält die monatlichen Raten nur gering, wenn das Tilgungssurrogat schon ausreichend bespart wurde.

Als Volltilgerdarlehen bezeichnet man ein Annuitätendarlehen, das innerhalb der gewählten Zinsbindungsfrist vollständig zurückgezahlt wird. Der Tilgungssatz des Darlehens wird also auf die gewünschte Darlehenslaufzeit angepasst. Gerade bei niedrigen Zinsen kann ein Volltilgerdarlehen für einkommensstarke Darlehensnehmer interessant sein.

​Der Zinssatz bleibt bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens gleich, damit hat der Kunde kein Zinsrisiko. I.d.R. schließt ein Volltilgerdarlehen die Option der Sondertilgung aus.

Die Zinsbindungsfrist, Sollzinsbindung oder Sollzinsfestschreibung ist der Zeitraum, für den der Sollzinssatz des Darlehens festgelegt und nicht veränderbar ist. Nach Ablauf der Sollzinsbindung kann der Sollzins neu vereinbart oder der Darlehensgeber gewechselt werden. Unsere Finanzierungspartner bieten Sollzinsbindungen von 5–40 Jahren an.

Je nach persönlicher Situation und Einschätzung der Zinsentwicklung werden lange oder kurze Sollzinsbindungen vereinbart. Eine lange Sollzinsbindung bietet größtmögliche Planungssicherheit. Allerdings bleibt der Sollzins während dieser Zeit gleich, auch wenn die Zinsen in der Zwischenzeit deutlich gesunken sind.

Flexibilität erlangen Darlehensverträge mit einer Zinsbindung länger 10 Jahre. Sie haben nach 10 Jahren die Möglichkeit, den Darlehensvertrag unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist ohne Nennung der Gründe zu kündigen. Hier fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Sind die Konditionen für eine Anschlussfinanzierung bzw. Umschuldung günstiger, zahlt sich ein solcher Wechsel aus (s. BGB §489, Abs. 2).

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